HERSTELLERGARANTIE

Garantie Haushaltsgeräte

Für Ihre in Deutschland oder Österreich eingesetzten SMEG-Haushaltsgeräte (Groß- und Kleingeräte für den privaten Haushalt), die für den deutschen und/oder österreichischen Markt zugelassen sind, gewähren wir eine 24-monatige Herstellergarantie gemäß den nachfolgenden Garantiebedingungen. Um Ihnen, im Bedarfsfall während der Garantiezeit, eine rasche und präzise Serviceleistung bieten zu können, möchten wir Sie bitten, die Ihrem Produkt beigefügte Garantiekarte auszufüllen und diese an die Fa. SMEG Deutschland GmbH zu senden. Ohne Garantiekarte und Kaufbeleg können wir leider keine Garantie übernehmen. Sobald Ihre Garantiekarte bei der SMEG Deutschland GmbH eingegangen ist, erfolgt die Registrierung Ihres Produktes.

Die SMEG Deutschland GmbH („SMEG“) gewährt dem Käufer für oben genannte SMEG Haushaltsgeräte eine Herstellergarantie nach Maßgabe der folgenden Bedingungen:

1. Dauer und Beginn der Garantie:

Die Garantie wird für die Dauer von 24 Monaten gewährt, beginnend mit dem Datum des Erwerbs (Rechnungsdatum des Kaufbelegs) des Gerätes. Sie gilt nur für von einem SMEG Fachhändler in Deutschland und Österreich gekaufte und gegebenenfalls eingebaute Neugeräte, die den gültigen Strom- und/oder Gasrichtlinien für Deutschland und Österreich entsprechen und für den deutschen bzw. österreichischen Markt zugelassen sind.

2. Voraussetzung der Garantie:

Das Gerät ist unverzüglich nach Lieferung auf Mängel, insbesondere äußerliche Schäden zu untersuchen. Mängel sind vom Kunden über den Verkäufer unmittelbar nach Feststellung unter Vorlage der Rechnung und der vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Garantiekarte anzuzeigen. Weitere Voraussetzung für die Gewährung der Garantie ist, dass das Gerät ordnungsgemäß aufgestellt, installiert und genutzt wurde.

3. Umfang der Garantie und sonstige Bedingungen

Unbeschadet der Gewährleistungsrechte des Käufers gegen den Verkäufer übernimmt SMEG während der Garantiezeit zusätzlich die unentgeltliche Beseitigung von Funktionsmängeln, soweit sie nachweislich auf Fabrikations- oder Materialfehlern beruhen, und zwar nach Wahl von SMEG durch unentgeltlichen Austausch oder Instandsetzung der defekten Teile oder unentgeltlicher Austauschlieferung des ganzen Gerätes.

Ausgetauschte Teile oder Geräte werden im Garantiefall Eigentum von SMEG.

Die Reparatur der Großgeräte erfolgt in der Regel am Ort der Verwendung, gegeben falls in den Räumen der Kundendienstwerksatt. Kleingeräte nach Einsendung an den SMEG Servicepartner. Der Kunde hat dem Kundendienst den freien Zugriff zu dem defekten Gerät zu ermöglichen. Eventuelle Kosten, die dadurch entstehen, dass ein freier Zugriff zu dem defekten Gerät nicht möglich ist, gehen zu Lasten des Kunden.

Die Transportgefahr, die in Garantiefällen durch An- und Rücklieferung des Erzeugnisses entsteht, trägt der Käufer. Bei unnötiger oder unberechtigter Beanspruchung des Kundendienstes werden die hierfür angefallenen Kosten berechnet.

Schadensersatzansprüche – auch hinsichtlich Folgeschäden – sind, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ausgeschlossen. Bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit ist die Haftung nur dann ausgeschlossen, wenn der Schaden nicht auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von SMEG oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht. Die Haftung ist auf typischerweise eintretende, vorhersehbare Schäden beschränkt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Weitergehende Ansprüche und Rechte stehen dem Käufer nicht zu.

Soweit im Garantiefall Ersatzteile verbaut werden, gewährt SMEG auf diese Teile eine erneute Garantie von 12 Monaten beginnend mit Lieferung des Ersatzteils zu den hier dargestellten Bedingungen. Für den Fall, dass ein Austauschgerät geliefert wird, wird für dieses Austauschgerät eine erneute Garantie beginnend mit Lieferung des Austauschgeräts für die Dauer von 12 Monaten zu den hier dargestellten Bedingungen übernommen.

4. Einschränkung der Garantie:

Von der Garantie ausgeschlossen sind Mängel, die zurückzuführen sind/auf:

   · fehlerhafte Aufstellung oder Installation

   · unsachgemäße Bedienung oder Beanspruchung

   · mechanische Beschädigung

   · Transportschäden

   · Reparaturen oder Änderungen, die nicht von autorisierten qualifizierten Dritten vorgenommen wurden

   · Verwendung der Geräte im gewerblichen Bereich

   · Überlastung

   · Einsatz außerhalb Deutschlands oder Österreichs

   · natürlichem Verschleiß

   · sonstige Mängel, die nicht auf Fabrikationsfehler zurückzuführen sind

 

Garantie Kochgeschirr

Die Garantie des SMEG Kochgeschirrs beträgt 5 Jahre ab Kaufdatum und umfasst alle Mängel, die auf Herstellungsfehler zurückzuführen sind. Die Garantie ist nur gültig, wenn das Produkt im Haushaltsbereich und in Übereinstimmung mit den Bedienungs- und Wartungsanleitungen verwendet wird. Die Garantie ist bei unsachgemäßer Verwendung des Artikels, bei Schäden, die durch die Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung verursacht werden, sowie in dem Fall, in dem das Produkt Stöße aufweist oder heruntergefallen ist, ungültig. Die durch Fahrlässigkeit, unsachgemäße Verwendung und professionellen Gebrauch verursachten Schäden werden nicht als Wartungs- oder Materialdefekte angesehen. Beanstandungen können bei Auftreten von Flecken, matten Stellen, bräunlichen Verfärbungen, Kratzern auf der Innen- und Außenseite nicht erhoben werden. Das Vorliegen von Kratzern beeinträchtigt die Verwendung des Artikels nicht, insbesondere was die Sicherheit bei der Verwendung betrifft. Die Garantie ist ab Kaufdatum gültig, das mit beizufügendem Beleg nachzuweisen ist.